Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17556 A/2008
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2008/03/0058
Entscheidungsdatum
23.10.2008
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/03/0159 E 28. Februar 2007 RS 5
(hier ohne den fallspezifischen Zusatz am Ende)
Stammrechtssatz
Die Behörde kann auch bei fortlaufend gesetzten Verwaltungsübertretungen gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 annehmen (vgl das hg Erkenntnis vom 20. Juni 1999, Zl 96/03/0304). (Hier:Die Behörde kann auch bei fortlaufend gesetzten Verwaltungsübertretungen gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs bereits geringeren Unrechtsgehaltes das Fehlen der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 annehmen vergleiche das hg Erkenntnis vom 20. Juni 1999, Zl 96/03/0304). (Hier:
Die Behörde hat die Beurteilung der (mangelnden) Vertrauenswürdigkeit nicht auf eine einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung oder auf den einmaligen Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot im Bereich von unübersichtlichen Kurven gestützt; es kann ihr jedoch nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese Verstöße in die Gesamtbetrachtung einbezogen hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008030058.X03
Im RIS seit
17.11.2008
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2018
Dokumentnummer
JWR_2008030058_20081023X03