Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0322/74

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0322/74

Entscheidungsdatum

29.05.1974

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000322.X02

Im RIS seit

29.05.1974

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013

Dokumentnummer

JWR_1974000322_19740529X02

Rechtssatz für 87/09/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

87/09/0009

Entscheidungsdatum

15.12.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X06

Im RIS seit

06.04.2006

Dokumentnummer

JWR_1987090009_19891215X06

Rechtssatz für 91/09/0056

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

91/09/0056

Entscheidungsdatum

30.08.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090056.X08

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1991090056_19910830X08

Rechtssatz für 89/07/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/07/0005

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070005.X01

Im RIS seit

30.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1989070005_19920630X01

Rechtssatz für 2008/12/0063

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2008/12/0063

Entscheidungsdatum

22.04.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/12/0064 E 22. April 2009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2 Hier: Im Hinblick auf das Verbot vorgreifender Beweiswürdigung (Hinweis E vom 17. Juli 2008, 2007/21/0232) kann dieser Rechtsatz wohl nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen Beweisanträge geradezu mutwillig erscheinen, zum Tragen kommen.

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120063.X05

Im RIS seit

21.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2015

Dokumentnummer

JWR_2008120063_20090422X05