Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1989

Geschäftszahl

87/09/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.