Verwaltungsgerichtshof
15.12.1989
87/09/0009
GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.