Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1974

Geschäftszahl

0322/74

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.