Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0101

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/10/0101

Entscheidungsdatum

28.09.1992

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0102 92/10/0105 92/10/0104 92/10/0103

Rechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und Begründung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100101.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2013

Dokumentnummer

JWR_1992100101_19920928X01

Rechtssatz für 2006/12/0115

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2006/12/0115

Entscheidungsdatum

28.03.2007

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120115.X02

Im RIS seit

22.05.2007

Dokumentnummer

JWR_2006120115_20070328X02

Rechtssatz für 2010/08/0078

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2010/08/0078

Entscheidungsdatum

14.11.2012

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010080078.X01

Im RIS seit

17.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013

Dokumentnummer

JWR_2010080078_20121114X01