Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2010/08/0078
Entscheidungsdatum
14.11.2012
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1
(hier nur erster Satz)
Stammrechtssatz
Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
Begründung Begründungsmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010080078.X01
Im RIS seit
17.12.2012
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013
Dokumentnummer
JWR_2010080078_20121114X01