Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2024/10/0165
Entscheidungsdatum
13.12.2024
Index
L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
Norm
NatSchG Krnt 2002 §9 Abs1
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/10/0166
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/10/0147 E 2. Oktober 2007 RS 2
Stammrechtssatz
Die Bewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Krnt NatSchG 2002 darf bereits dann nicht erteilt werden, wenn auch nur einer der hier (alternativ) genannten Versagungstatbestände erfüllt ist.Die Bewilligung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Krnt NatSchG 2002 darf bereits dann nicht erteilt werden, wenn auch nur einer der hier (alternativ) genannten Versagungstatbestände erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024100165.L03
Im RIS seit
14.01.2025
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025
Dokumentnummer
JWR_2024100165_20241213L03