Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2007

Geschäftszahl

2006/10/0147

Rechtssatz

Die Bewilligung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Krnt NatSchG 2002 darf bereits dann nicht erteilt werden, wenn auch nur einer der hier (alternativ) genannten Versagungstatbestände erfüllt ist.