Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2025/10/0195
Entscheidungsdatum
16.03.2026
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2
ApG 1907 §10 Abs2 Z3
ApG 1907 §10 Abs4
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/10/0017 E 21. Mai 2008 RS 4
Stammrechtssatz
Zu beachten ist jedoch, dass nur eine solche Verringerung der Anzahl der durch eine bestehende Apotheke zu versorgenden Personen zu berücksichtigen ist, die auf die Neuerrichtung der beantragten Apotheke ursächlich zurückzuführen ist. Ist daher auf Grund der örtlichen Verhältnisse ein Einfluss der Neuerrichtung der beantragten Apotheke auf das Versorgungspotenzial einer bestehenden umliegenden Apotheke auszuschließen und somit eine Verringerung der Zahl der von dieser Apotheke aus zu versorgenden Personen als Folge der Neuerrichtung nicht zu besorgen, so ist auf das Versorgungspotenzial dieser Apotheke nicht weiter einzugehen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 3. Juni 1996, Zl. 92/10/0036).Zu beachten ist jedoch, dass nur eine solche Verringerung der Anzahl der durch eine bestehende Apotheke zu versorgenden Personen zu berücksichtigen ist, die auf die Neuerrichtung der beantragten Apotheke ursächlich zurückzuführen ist. Ist daher auf Grund der örtlichen Verhältnisse ein Einfluss der Neuerrichtung der beantragten Apotheke auf das Versorgungspotenzial einer bestehenden umliegenden Apotheke auszuschließen und somit eine Verringerung der Zahl der von dieser Apotheke aus zu versorgenden Personen als Folge der Neuerrichtung nicht zu besorgen, so ist auf das Versorgungspotenzial dieser Apotheke nicht weiter einzugehen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 3. Juni 1996, Zl. 92/10/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100195.L07
Im RIS seit
07.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026
Dokumentnummer
JWR_2025100195_20260316L07