Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16612 A/2005
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2004/07/0205
Entscheidungsdatum
28.04.2005
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
ALSAG 1989 §16 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0139 E 23. Jänner 2002 RS 8
(Hier statt dem zweiten Halbsatz: Eine Eintragung in den
Verdachtsflächenkataster oder die Durchführung einer
Gefährdungsabschätzung ist nicht Voraussetzung für diese
Duldungspflicht.)
Stammrechtssatz
§ 16 Abs. 1 ALSAG 1989 macht die Duldungspflicht der Liegenschaftseigentümer nur davon abhängig, dass sie zur Beurteilung einer Verdachtsfläche unbedingt erforderlich ist; an die Einhaltung der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 und 2 ALSAG 1989 wird nicht angeknüpft.Paragraph 16, Absatz eins, ALSAG 1989 macht die Duldungspflicht der Liegenschaftseigentümer nur davon abhängig, dass sie zur Beurteilung einer Verdachtsfläche unbedingt erforderlich ist; an die Einhaltung der Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz eins und 2 ALSAG 1989 wird nicht angeknüpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070205.X02
Im RIS seit
01.06.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2009
Dokumentnummer
JWR_2004070205_20050428X02