Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2005

Geschäftszahl

2004/07/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0139 E 23. Jänner 2002 RS 8

(Hier statt dem zweiten Halbsatz: Eine Eintragung in den Verdachtsflächenkataster oder die Durchführung einer Gefährdungsabschätzung ist nicht Voraussetzung für diese Duldungspflicht.)

Stammrechtssatz

Paragraph 16, Absatz eins, ALSAG 1989 macht die Duldungspflicht der Liegenschaftseigentümer nur davon abhängig, dass sie zur Beurteilung einer Verdachtsfläche unbedingt erforderlich ist; an die Einhaltung der Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz eins und 2 ALSAG 1989 wird nicht angeknüpft.