Verwaltungsgerichtshof
28.04.2005
2004/07/0205
GRS wie 2001/07/0139 E 23. Jänner 2002 RS 8
(Hier statt dem zweiten Halbsatz: Eine Eintragung in den Verdachtsflächenkataster oder die Durchführung einer Gefährdungsabschätzung ist nicht Voraussetzung für diese Duldungspflicht.)
Paragraph 16, Absatz eins, ALSAG 1989 macht die Duldungspflicht der Liegenschaftseigentümer nur davon abhängig, dass sie zur Beurteilung einer Verdachtsfläche unbedingt erforderlich ist; an die Einhaltung der Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz eins und 2 ALSAG 1989 wird nicht angeknüpft.