Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Nebenbeschäftigung für einen Privatdetektiv über jedenfalls zwei Jahre tätig gewesen war und diese erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung seiner Dienstbehörde nicht gemeldet hatte.