Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/05/0226

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

95/05/0226

Entscheidungsdatum

19.12.1995

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050226.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014

Dokumentnummer

JWR_1995050226_19951219X05

Rechtssatz für 96/06/0181

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/06/0181

Entscheidungsdatum

19.12.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/05/0226 5

Stammrechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).

Schlagworte

Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996060181.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1996060181_19961219X01

Rechtssatz für 98/05/0023

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/05/0023

Entscheidungsdatum

19.05.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/05/0226 5

Stammrechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).

Schlagworte

Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050023.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1998050023_19980519X01

Rechtssatz für 99/06/0063

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

99/06/0063

Entscheidungsdatum

25.10.2000

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/06/0065 99/06/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/05/0226 E 19. Dezember 1995 RS 5

Stammrechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).

Schlagworte

Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999060063.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2010

Dokumentnummer

JWR_1999060063_20001025X04

Rechtssatz für 2012/05/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2012/05/0141

Entscheidungsdatum

08.04.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/05/0226 E 19. Dezember 1995 RS 5

Stammrechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012050141.X02

Im RIS seit

14.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2014

Dokumentnummer

JWR_2012050141_20140408X02