Verwaltungsgerichtshof
19.12.1995
95/05/0226
Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde (Hinweis E 17.9.1980, 195/89, VwSlg 10228 A/1980).