Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2007/10/0147
Entscheidungsdatum
03.10.2008
Index
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht
Norm
ForstG 1975 §174 Abs1 idF 2005/I/087;
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6 idF 2005/I/087;
MRKZP 07te Art4;
VStG §44a Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2
Stammrechtssatz
Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.Artikel 4, Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100147.X01
Im RIS seit
10.11.2008
Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009
Dokumentnummer
JWR_2007100147_20081003X01