Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2006

Geschäftszahl

2006/05/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2

(hier Satz 1 und 2)

Stammrechtssatz

Artikel 4, Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2006/05/0159 E 31. Juli 2006