Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2008

Geschäftszahl

2007/10/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Artikel 4, Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.