Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
97/05/0310
Entscheidungsdatum
24.03.1998
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm
BauO NÖ 1976 §61 Abs1;
BauO NÖ 1976 §61 Abs2;
BauO NÖ 1976 §61 Abs3;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/09 91/06/0153 1
(hier nur erster Halbsatz)
Stammrechtssatz
Die Frage des Ortsbildbegriffes ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde (bzw vom Verwaltungsgerichtshof) selbst zu beantworten ist, weshalb es der Beschwerdeführerin nicht zum Nachteil geraten kann, wenn sie dem Gutachten des Amtssachverständigen mit rechtlichen Argumenten und nicht "auf gleichem fachlichen Niveau" durch Vorlage eines Privatgutachtens entgegengetreten ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und
Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050310.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1997050310_19980324X01