Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1998

Geschäftszahl

97/05/0310

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 91/06/0153 1

(hier nur erster Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die Frage des Ortsbildbegriffes ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde (bzw vom Verwaltungsgerichtshof) selbst zu beantworten ist, weshalb es der Beschwerdeführerin nicht zum Nachteil geraten kann, wenn sie dem Gutachten des Amtssachverständigen mit rechtlichen Argumenten und nicht "auf gleichem fachlichen Niveau" durch Vorlage eines Privatgutachtens entgegengetreten ist.