Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/12/0256
Entscheidungsdatum
25.01.1995
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2
(hier: ein wichtiges dienstliches Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG
1979 wird durch die Feststellung der Dienstbehörde, daß der Beamte
mit der Art der Führung des Ressorts offensichtlich nicht
einverstanden ist, nicht berührt)
Stammrechtssatz
Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120256.X02
Im RIS seit
25.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012
Dokumentnummer
JWR_1994120256_19950125X02