Verwaltungsgerichtshof
24.11.1995
92/12/0130
GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2
Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).