Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.1998

Geschäftszahl

95/12/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2

(hier: Paragraph 67, Absatz 2, DP Stmk)

Stammrechtssatz

Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).