Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2009/04/0297
Entscheidungsdatum
27.01.2010
Index
50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/04/0298 E 27. Jänner 2010
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/04/0238 E 23. April 1991 RS 4
(Hier: Dies gilt auch im Verfahren zur Genehmigung eines
Gewinnungsbetriebsplanes nach MinroG 1999)
Stammrechtssatz
Das bloße Vorbeifahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr kann - auch wenn es sich um die einzige Zufahrtstraße zur Betriebsanlage handelt - nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009040297.X04
Im RIS seit
03.03.2010
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010
Dokumentnummer
JWR_2009040297_20100127X04