Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2010

Geschäftszahl

2009/04/0297

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/04/0238 E 23. April 1991 RS 4

(Hier: Dies gilt auch im Verfahren zur Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes nach MinroG 1999)

Stammrechtssatz

Das bloße Vorbeifahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr kann - auch wenn es sich um die einzige Zufahrtstraße zur Betriebsanlage handelt - nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen gewertet werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/04/0298 E 27. Jänner 2010