Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0248

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

94/12/0248

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Index

15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht
Rechtsbereinigung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Zuständigkeit des Bundeskanzlers (belBeh) zur Entscheidung über den Devolutionsantrag gründet sich auf die organisatorische Unterordnung des Österreichischen Staatsarchives in Verbindung mit dem Umstand, daß der Bf seinen Devolutionsantrag ausdrücklich an die belBeh gerichtet und auch bei ihr eingebracht hat (hier: Antrag um Ablichtungen aus dem Österreichischen Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120248.X04

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1994120248_19941214X04