Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
94/07/0153
Entscheidungsdatum
24.10.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0077 4
(hier Übertretung nach dem WRG)
Stammrechtssatz
Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen iVm Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen in Verbindung mit Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).
Schlagworte
Beweismittel Augenschein
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070153.X03
Dokumentnummer
JWR_1994070153_19951024X03