Verwaltungsgerichtshof
23.04.2013
2012/02/0002
GRS wie 91/02/0077 E 20. November 1991 RS 4
Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen in Verbindung mit Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).