Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2013

Geschäftszahl

2012/02/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/02/0077 E 20. November 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen in Verbindung mit Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).