Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

94/07/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0077 4

(hier Übertretung nach dem WRG)

Stammrechtssatz

Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen in Verbindung mit Plankopie und Skizze hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines (hier: Übertretungen nach der StVO).