Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
93/18/0339
Entscheidungsdatum
28.10.1993
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §18 Abs1
FrG 1993 §21 Abs1
FrG 1993 §21 Abs2
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 5
Stammrechtssatz
Ein Aufenthaltsverbot ist für jenen Zeitraum zu erlassen, nach
dessen Ablauf vorhersehbarerweise der Grund für seine
Verhängung weggefallen sein wird. Es ist auf unbestimmte Zeit
zu erlassen, wenn ein Wegfall des Grundes für seine Verhängung
nicht vorhergesehen werden kann (Hinweis E 28.10.1991,
90/19/0320).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180339.X06
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2026
Dokumentnummer
JWR_1993180339_19931028X06