Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/18/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

93/18/0112

Entscheidungsdatum

14.04.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20 Abs1;

Rechtssatz

Stellt sich die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot gegen den Fremden "dringend geboten" ist, nicht, so bedarf es auch keiner Interessenabwägung gem Paragraph 20, Absatz eins, FrG, weil diese als die im Verhältnis zu jener des Paragraph 19, FrG speziellere Abwägung nur dann vorzunehmen ist, wenn die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als iSd Paragraph 19, FrG dringend geboten erachtet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180112.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1993180112_19930414X03

Rechtssatz für 93/18/0247

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

93/18/0247

Entscheidungsdatum

27.05.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1
FrG 1993 §19
FrG 1993 §20 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0112 3

Stammrechtssatz

Stellt sich die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot gegen den

Fremden "dringend geboten" ist, nicht, so bedarf es auch keiner

Interessenabwägung gem Paragraph 20, Absatz eins, FrG, weil diese als die im

Verhältnis zu jener des Paragraph 19, FrG speziellere Abwägung nur dann

vorzunehmen ist, wenn die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als

iSd Paragraph 19, FrG dringend geboten erachtet wurde.

Schlagworte

GesamtverhaltenOrganisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den ZivilrechtswegIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Schwarzarbeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180247.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1993180247_19930527X05

Rechtssatz für 93/18/0213

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/18/0213

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1
FrG 1993 §19
FrG 1993 §20 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0112 3

Stammrechtssatz

Stellt sich die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot gegen den

Fremden "dringend geboten" ist, nicht, so bedarf es auch keiner

Interessenabwägung gem Paragraph 20, Absatz eins, FrG, weil diese als die im

Verhältnis zu jener des Paragraph 19, FrG speziellere Abwägung nur dann

vorzunehmen ist, wenn die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als

iSd Paragraph 19, FrG dringend geboten erachtet wurde.

Schlagworte

Schlepperunwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180213.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1993180213_19930617X04

Rechtssatz für 93/18/0283

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

93/18/0283

Entscheidungsdatum

08.07.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1
FrG 1993 §19
FrG 1993 §20 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/18/0284

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0112 3

Stammrechtssatz

Stellt sich die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot gegen den

Fremden "dringend geboten" ist, nicht, so bedarf es auch keiner

Interessenabwägung gem Paragraph 20, Absatz eins, FrG, weil diese als die im

Verhältnis zu jener des Paragraph 19, FrG speziellere Abwägung nur dann

vorzunehmen ist, wenn die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als

iSd Paragraph 19, FrG dringend geboten erachtet wurde.

Schlagworte

Rebellenorganisation PKK Lebensgefahr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180283.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1993180283_19930708X03

Rechtssatz für 93/18/0301

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

93/18/0301

Entscheidungsdatum

29.07.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1
FrG 1993 §19
FrG 1993 §20 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0112 3

Stammrechtssatz

Stellt sich die Frage, ob ein Aufenthaltsverbot gegen den

Fremden "dringend geboten" ist, nicht, so bedarf es auch keiner

Interessenabwägung gem Paragraph 20, Absatz eins, FrG, weil diese als die im

Verhältnis zu jener des Paragraph 19, FrG speziellere Abwägung nur dann

vorzunehmen ist, wenn die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als

iSd Paragraph 19, FrG dringend geboten erachtet wurde.

Schlagworte

Gegenüberstellung (Beschuldigter Zeuge)Ablehnungeines Beweismittels ScheineheRechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180301.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1993180301_19930729X06