Bei einer Nebenbeschäftigung iSd § 56 BDG 1979 muß nicht notwendigerweise ein Beschäftigungsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn vorliegen (hier: Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten).Bei einer Nebenbeschäftigung iSd Paragraph 56, BDG 1979 muß nicht notwendigerweise ein Beschäftigungsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn vorliegen (hier: Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten).