Im Hinblick auf die Formulierung des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.Im Hinblick auf die Formulierung des Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera c, AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.