Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1993

Geschäftszahl

92/09/0387

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0085 3

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die Formulierung des Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera c, AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.