Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

91/09/0085

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Formulierung des Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera c, AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.