Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0085
Im Hinblick auf die Formulierung des Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera c, AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.