Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

93/09/0326

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0085 3

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die Formulierung des Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera c, AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen.