Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/08/0177

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13384 A/1991

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

90/08/0177

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Die Beschwerdefälle 90/08/0172 90/08/0175 90/08/0179 90/08/0180 vom 19.3.1991 wurden im gleichen Sinn erledigt.

Rechtssatz

Die Frage, ob auf früher verwirklichte Sachverhalte neues Recht anzuwenden ist, kann von verschiedenen, wegen ihrer unterschiedlichen Ausprägung im Einzelfall gegeneinander abzuwägenden Gesichtspunkten abhängen; hiebei ist die Günstigkeit der neuen Norm zu beachten; besonders aber, ob ihre Anwendung dem öffentlichen Interesse dient und ob sie in bereits erworbene Rechte eingriffe.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080177.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1990080177_19910219X05

Rechtssatz für 90/08/0229

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

90/08/0229

Entscheidungsdatum

09.06.1992

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/08/0165 E 7. Juli 1992 91/08/0008 E 29. September 1992 91/08/0005 E 29. September 1992 90/08/0226 E 7. Juli 1992

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0177 5

Stammrechtssatz

Die Frage, ob auf früher verwirklichte Sachverhalte neues Recht anzuwenden ist, kann von verschiedenen, wegen ihrer unterschiedlichen Ausprägung im Einzelfall gegeneinander abzuwägenden Gesichtspunkten abhängen; hiebei ist die Günstigkeit der neuen Norm zu beachten; besonders aber, ob ihre Anwendung dem öffentlichen Interesse dient und ob sie in bereits erworbene Rechte eingriffe.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080229.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2010

Dokumentnummer

JWR_1990080229_19920609X02