Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13457 A/1991
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/08/0197
Entscheidungsdatum
18.06.1991
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Beachte
Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im
gleichen Sinne erledigt;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 7
Stammrechtssatz
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd Paragraph 5, Absatz eins, LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X02
Im RIS seit
19.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013
Dokumentnummer
JWR_1990080197_19910618X02