(3)Absatz 3,Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann im Einzelfall verlangen, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Beschäftigung in einem weiteren Arbeitsverhältnis unterlässt, die
mit arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar ist oder
der Verwendung im bestehenden Arbeitsverhältnis abträglich ist.