Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1992

Geschäftszahl

89/08/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 7

(hier: "hiebei kann die Gewinnerzielungsabsicht fehlen")

Stammrechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd Paragraph 5, Absatz eins, LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).