Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2002

Geschäftszahl

2001/08/0201

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0128 E 18. Juni 1991 VwSlg 13456 A/1991 RS 7

Stammrechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd Paragraph 5, Absatz eins, LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).