Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0154

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/04/0154

Entscheidungsdatum

13.12.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Abspruchsgegenstand des erstbehördlichen Straferkenntnisses war die "Verabreichung" von Getränken. Es stellt keine Überschreitung der Sachbefugnis der Berufungsbehörde dar, wenn sie den Wortlaut des erstbehördlichen Straferkenntnisses dahin abänderte, dass sie an Stelle des Wortes "verkaufte" iSd Paragraph 189, Absatz eins, Ziffer 3, GewO das Wort "ausgeschenkt" in den Sprachwortlaut aufnahm.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040154.X03

Im RIS seit

16.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040154_19881213X03