Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2008/12/0063
Entscheidungsdatum
22.04.2009
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/12/0064 E 22. April 2009
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0322/74 E 29. Mai 1974 RS 2
Hier: Im Hinblick auf das Verbot vorgreifender Beweiswürdigung
(Hinweis E vom 17. Juli 2008, 2007/21/0232) kann dieser Rechtsatz
wohl nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen Beweisanträge
geradezu mutwillig erscheinen, zum Tragen kommen.
Stammrechtssatz
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weiter Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Behörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120063.X05
Im RIS seit
21.05.2009
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015
Dokumentnummer
JWR_2008120063_20090422X05