Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
86/06/0017
Entscheidungsdatum
14.01.1987
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1
Stammrechtssatz
Der Spruch eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung ungenaue Angabe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060017.X02
Im RIS seit
14.01.1987
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1986060017_19870114X02