Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1190/75
Entscheidungsdatum
04.05.1976
Index
Polizeirecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 3 (Hinweis E 4.4.1967, VwSlg 7115 A/1967, E 25.6.1974, 1052/73)
Stammrechtssatz
Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des § 3 FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im § 3 Abs 2 lit a FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des Paragraph 3, FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001190.X01
Im RIS seit
18.02.2003
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1975001190_19760504X01