Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1975

Geschäftszahl

1434/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 3

Stammrechtssatz

Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des Paragraph 3, FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001434.X03