Verwaltungsgerichtshof
29.04.1975
1434/74
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 3
Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des Paragraph 3, FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001434.X03