Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9941 A/1979
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0518/78
Entscheidungsdatum
09.10.1979
Index
Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 2
Stammrechtssatz
Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach § 3 Abs 2 FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000518.X02
Im RIS seit
22.09.2003
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1978000518_19791009X02