Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1966

Geschäftszahl

1990/65

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0080/64 E 20.05.1964 RS 1;

(RIS: abgv)

Rechtssatz

Bei Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG darf sich die Begründung nicht auf den Hinweis beschränken, daß einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Tatbestände vorliegt, es sei denn der Fall ist beschaffen, daß die für die Handhabung des von der Behörde zum Nachteil des Betroffenen geübten Ermessens maßgeblichen Gründe auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar auf der Hand liegen. Letzteres trifft jedenfalls nicht zu, wenn die Zulässigkeit des Aufenthaltsverbotes lediglich aus einer einmaligen, ihrer Natur nach unbedeutenden Übertretung einer Ordnungsvorschrift abgeleitet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001990.X02