Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0922/56

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0922/56

Entscheidungsdatum

01.04.1958

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §131 Abs1 Einleitungssatz;
GewO 1859 §132;
GewO 1859 §137;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1956000922.X01

Im RIS seit

01.04.1958

Dokumentnummer

JWR_1956000922_19580401X01

Rechtssatz für 2762/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2762/78

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/04/01 0922/56 1

Stammrechtssatz

Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ. *

E 1.4.1958, 922/56 #1

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002762.X05

Im RIS seit

07.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1978002762_19791009X05

Rechtssatz für 0587/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

0587/80

Entscheidungsdatum

09.06.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0922/56 E 1. April 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000587.X06

Im RIS seit

09.06.1980

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013

Dokumentnummer

JWR_1980000587_19800609X06