Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
0587/80
Entscheidungsdatum
09.06.1980
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0922/56 E 1. April 1958 RS 1
Stammrechtssatz
Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000587.X06
Im RIS seit
09.06.1980
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013
Dokumentnummer
JWR_1980000587_19800609X06