Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Geschäftszahl

2762/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/04/01 0922/56 1

Stammrechtssatz

Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ. *

E 1.4.1958, 922/56 #1