Verwaltungsgerichtshof
09.10.1979
2762/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/04/01 0922/56 1
Für die strafrechtliche Haftung eines Gewerbeinhabers ist es gleichgültig, welche Weisungen einem Angestellten erteilt wurden, wenn er, aus welchem Grund immer, dessen Tätigkeit und deren Ergebnis nicht entsprechend überwachte oder überwachen ließ. *
E 1.4.1958, 922/56 #1