Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0774/80
Entscheidungsdatum
10.04.1981
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1497/79 E 7. November 1980 VwSlg 10286 A/1980 RS 2
Stammrechtssatz
Die Genehmigungspflicht tritt hinsichtlich einer gewerblichen Betriebsanlage somit nicht erst ein, wenn eine solche Anlage etwa wegen ihrer Größe oder wegen der in ihr ausgeübten Tätigkeiten "eine über das normale Ausmaß hinausgehende Feuergefahr" - der Beschwerdeführer meint damit offensichtlich jene Brandgefahr, die unter ähnlichen Verhältnissen außerhalb einer Betriebsanlage besteht - bedeuten würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000774.X03
Im RIS seit
27.01.2004
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016
Dokumentnummer
JWR_1980000774_19810410X03