Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0668/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0668/78

Entscheidungsdatum

19.04.1979

Index

Gewerberecht
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0669/78

Rechtssatz

Ein Straferkenntnis ist erst im Zeitpunkt der Zustellung als gefällt anzusehen (Hinweis auf Mannlicher7, Das Verwaltungsstrafverfahren, Anmerkung 4 zu Paragraph eins, Absatz 2, VStG 1950), weshalb eine Bestrafung - im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes - ungeachtet der Anführung eines vorher endenden Tatzeitraumes im Spruch des Straferkenntnisses auch die bis dahin erfolgten Einzeltathandlungen erfaßt.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000668.X04

Im RIS seit

17.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2021

Dokumentnummer

JWR_1978000668_19790419X04

Rechtssatz für 84/09/0026

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/09/0026

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0668/78 E 19. April 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Straferkenntnis ist erst im Zeitpunkt der Zustellung als gefällt anzusehen (Hinweis auf Mannlicher7, Das Verwaltungsstrafverfahren, Anmerkung 4 zu Paragraph eins, Absatz 2, VStG 1950), weshalb eine Bestrafung - im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes - ungeachtet der Anführung eines vorher endenden Tatzeitraumes im Spruch des Straferkenntnisses auch die bis dahin erfolgten Einzeltathandlungen erfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984090026.X04

Im RIS seit

06.12.2004

Dokumentnummer

JWR_1984090026_19840307X04